E h r e n a m t |
Fakten
Eine rechtliche Betreuung kann auch ehrenamtlich geführt werden. Gesetzlich hat eine ehrenamtliche Betreuung sogar Vorrang vor einer berufsmäßigen. Dies setzt aber voraus, dass eine geeignete Person zur Verfügung steht.
Als ehrenamtliche Betreuer können folgende Personen tätig werden:
- Angehörige (z.B. Eltern, volljährige Kinder, Geschwister)
- andere ehrenamtliche Betreuer (z.B. Freunde, Bekannte, Nachbarn, Fremde)