Vorsorge
Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.
Nächste Termine
24.06.2026 17:30 - 19:30
Vortrag: Vorsorgevollmacht /Betreuungsverfügung
Institut für transkulturelle Betreuung e.V.
Freundallee 25 30173 Hannover
Referent:in Kathrin Oldenburger
Ali Türk
Tel.: 0511/590 920 12




