Vorsorge
Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.
Nächste Termine
21.10.2026 09:00 - 16:30
Digitale Medien und psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen
Referent: Dr. med. Frank M. Fischer
Ort: Institut für transkulturelle Betreuung e. V.
Freundallee 25
30173 Hannover
Anmeldung:




