Vorsorge

Vorsorge

Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.

Neu: Erklärvideos zu Vorsorgemaßnahmen, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht in mehreren Sprachen

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Nächste Termine
20.04.2026 16:30 - 19:30

Einführungsschulung für Ehrenamtliche:
Modul 1 - Einführung in die Grundlagen des Betreuungsrechtes

AWO Region Hannover e.V. – BeVor
Deisterstr. 85A 30449 Hannover
Referent:in Ali Türk
Ina Madlowski
Tel.: 0511/21978-1620
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20.05.2026 17:30 - 19:30

Vortrag: Vorsorgevollmacht /Betreuungsverfügung

Fachwerkhaus im Stadtpark Lehrte
Manskestr. 12 31275 Lehrte
Referent: Ali Türk
Ina Madlowski
Tel.: 0511/21978-1620
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24.06.2026 17:30 - 19:30

Vortrag: Vorsorgevollmacht /Betreuungsverfügung

Institut für transkulturelle Betreuung e.V.
Freundallee 25 30173 Hannover
Referent:in Kathrin Oldenburger
Ali Türk
Tel.: 0511/590 920 12
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Termine

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Institut für transkulturelle Betreuung (Betreuungsverein) e. V.

Tel.:  (0511) 590 920 - 0
Fax  (0511) 590 920 - 10
Freundallee 25
30173 Hannover
E-Mail: info@itb-ev.de

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Arbeitskreis der Betreuungsvereine in Niedersachsen

Bündnis gegen Depression in der Region Hannover

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