Vorsorge
Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.
Nächste Termine
23.09.2026
„Kindeswohl und Umgang im Kontext von Vormundschaften“
Referent: Prof. Dr. Simone Emmert
30173 Hannover
Anmeldung:




