Vorsorge

Vorsorge

Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.

Neu: Erklärvideos zu Vorsorgemaßnahmen, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht in mehreren Sprachen

Neu: Erklärvideos zu Vorsorgemaßnahmen, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht in mehreren Sprachen

Nächste Termine
Mo..03.11.25 16:30-19:30

Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 1 - Einführung in die Grundlagen des Betreuungsrechtes

Veranstaltungszentrum Leinepark
Suttorfer Str. 8, 31535 Neustadt
Referent:in Ali Türk
Anmeldung: Martin Wollenburg,
Tel: 05031/914 191
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Do..13.11.2025 8:30-17:00 Fachtagung: „30 Jahre Migration im Betreuungsrecht“

Achtung, für untere Veranstaltung nur noch Restplätze vorhanden!

Fachtagung: „30 Jahre Migration im Betreuungsrecht“
Stephansstift / Festsaal,
Kirchröderstr. 44,
30625 Hannover
Weiterlesen als PDF >>>

Institut für transkulturelle Betreuung (Betreuungsverein) e. V.

Tel.:  (0511) 590 920 - 0
Fax  (0511) 590 920 - 10
Freundallee 25
30173 Hannover
E-Mail: info@itb-ev.de

Wir sind Mitglied im:

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Arbeitskreis der Betreuungsvereine in Niedersachsen

Bündnis gegen Depression in der Region Hannover

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