Vorsorge
Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.
Nächste Termine
02.03.2026 16:30 - 19:30 Uhr
Einführungsschulung für Ehrenamtliche:
Modul 1 - Einführung in die Grundlagen des Betreuungsrechtes
Institut für transkulturelle Betreuung e.V.
Freundallee 25
30173 Hannover
Referent:in Martin Wollenburg
Ali Türk
Tel.: 0511/590 920 12
16.03.2026 16:30 - 19:30 Uhr
Einführungsschulung für Ehrenamtliche:
Modul 2 – Die Aufgabenbereiche
Institut für transkulturelle Betreuung e.V.
Freundallee 25
30173 Hannover
Referent:in Kathrin Oldenburger
Ali Türk
Tel.: 0511/590 920 12



