Vorsorge
Mit der Vorsorgevollmacht kann man für bestimmte Bereiche jemanden seines Vertrauens festlegen, der dann berechtigt ist, beispielweise Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Durch diese Form der Vorsorgeregelung kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin überflüssig werden.
Nächste Termine
04.11.2024 16:30 - 19:30
Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 1 - Einführung in die Grundlagen des Betreuungsrechtes
Veranstaltungszentrum Leinepark
Suttorfer Str. 8
31535 Neustadt
Referent:in Ali Türk
Anmeldung: Martin Wollenburg
Tel: 05031/914 191
06.11.2024 17:30 - 20:00
Vortrag: Ethik im Betreuungsrecht und Gesundheitssorge in Zusammenarbeit mit Kliniken/Ärzten
Region Hannover
Marktstr. 45
30159 Hannover
Referent:in Dr. Gerald Neitzke
(Medizinethiker, Vorsitzender Klinisches
Ethik-Komitee der MHH)
Anmeldung: Ali Türk
Tel.: 0511/590 920 12
E-Mail: