Vormundschaft
Minderjährige, die keine Eltern haben, deren Eltern nicht zu ermitteln oder nicht zur Vertretung berechtigt sind, erhalten einen vom Vormundschaftsgericht ernannten Vormund.
Dieser ist für die rechtliche Vertretung des sogenannten Mündels zuständig. Dies betrifft sowohl dessen Person als auch sein Vermögen.
Nächste Termine
06.11.2023, 16:30 - 19:30
Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 1 - Einführung in die Grundlagen des Betreuungsrechtes
Veranstaltungszentrum Leinepark
Suttorfer Str. 8, 31535 Neustadt
Referent: Ali Türk
Anmeldung bei: Martin Wollenburg
Tel: 05031/914 191
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!