Vormundschaft
Minderjährige, die keine Eltern haben, deren Eltern nicht zu ermitteln oder nicht zur Vertretung berechtigt sind, erhalten einen vom Vormundschaftsgericht ernannten Vormund.
Dieser ist für die rechtliche Vertretung des sogenannten Mündels zuständig. Dies betrifft sowohl dessen Person als auch sein Vermögen.
Nächste Termine
21.10.2026 09:00 - 16:30
Digitale Medien und psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen
Referent: Dr. med. Frank M. Fischer
Ort: Institut für transkulturelle Betreuung e. V.
Freundallee 25
30173 Hannover
Anmeldung:




