Ehrenamt

Suche Ehrenamtliche Betreuer 072024

 

Sie fehlen uns!

 

Wir suchen sozial engagierte Menschen (w/m/d) für die ehrenamtliche Führung von rechtlichen (gesetzlichen) Betreuungen
nach §§ 1814 ff BGB.

Rechtliche Betreuung n §§ 1814 ff BGB

Jeder Mensch kann durch einen Unfall, durch Krankheiten oder Schicksalsschläge physisch oder psychisch kurz- oder langfristig nicht mehr in der Lage sein, wichtige Angelegenheiten in seinem Leben ganz oder teilweise zu erledigen.

Tritt ein solcher Fall ein, braucht diese Person jemanden, der sie in ihren rechtlichen Ansprüchen gegenüber Behörden, Banken, Ärzten usw. vertritt. Im deutschen Rechtssystem kann das jemand sein, der vorher vom Betroffenen bevollmächtigt (Vorsorgevollmacht), oder jemand, der durch ein Gericht zum rechtlichen Betreuer (ehren- oder hauptamtlich) bestellt worden ist. Die rechtlichen Grundlagen zur rechtlichen Betreuung finden sich in §§ 1814 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Bei der Auswahl des Betreuers werden vor allem die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt. An erster Stelle werden Personen bestellt, die den Betroffenen persönlich nahestehen und geeignet sind. Schlägt die betroffene Person niemanden vor, ist der Vorschlag der Betreuungsbehörde oder dem Amtsgericht überlassen. Das Gericht entscheidet, welche Person bestellt wird und kontrolliert diesen während der Betreuungsführung.

Eine rechtliche Betreuung kann auch ehrenamtlich geführt werden. Gesetzlich hat eine ehrenamtliche Betreuung sogar Vorrang vor einer berufsmäßigen. Dies setzt aber voraus, dass eine geeignete Person zur Verfügung steht.

Als ehrenamtliche Betreuer können folgende Personen tätig werden:

  • Angehörige (z.B. Eltern, volljährige Kinder, Geschwister)
  • andere ehrenamtliche Betreuer (z.B. Freunde, Bekannte, Nachbarn, Fremde)

Das Gericht legt genau fest, in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist, und benennt die konkreten Wirkungskreise. Diese können sein:

  • Erledigung von Antrags- und Behördenangelegenheiten
  • Verwaltung des Einkommens und Vermögens
  • Klärung von Wohnungsangelegenheiten
  • Sorge für die Gesundheit
  • Organisation aktuell notwendiger Hilfen

Das aktuelle Betreuungsrecht verpflichtet den gesetzlichen Betreuer dazu, den Schwerpunkt seiner -Tätigkeit auf die Besorgung von Rechtsgeschäften zu legen – unter Gewährleistung eines regelmäßigen persönlichen Kontaktes.

Der gesetzliche Betreuer organisiert nach Möglichkeit auch soziale Hilfsangebote – umfassend und in Kooperation mit allen Beteiligten. Im Vordergrund steht dabei immer das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten.

Wir bieten
Die Betreuungsvereine in der Region Hannover und die Betreuungsbehörde bieten hierzu regelmäßige wöchentliche Sprechstunden an, bei denen Sie sich als Interessierte und/oder bereits tätige ehrenamtliche BetreuerInnen informieren und beraten lassen können.

Darüber hinaus ermöglichen die Betreuungsvereine Ihnen persönliche Beratung und Unterstützung durch die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs sowie Gruppen- und Einzelgespräche. Hier werden z.B. Fallbesprechungen durchgeführt, konkrete Hilfsmöglichkeiten besprochen und Tipps gegeben.

Persönlicher Kontakt in angenehmer Atmosphäre ist für uns genauso selbstverständlich wie eine tägliche Erreichbarkeit. Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

Sie bringen mit

  • Interesse an der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen
  • kein negativer Eintrag bei Schufa, beim Amtsgericht (Schuldnerverzeichnis) und im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis
  • Sie wohnen in der Umgebung von Hannover

Anforderungskatalog an Ehrenamtliche Betreuer (ITB)

  • Kenntnisse des Deutschen Sozial- und Gesundheitswesens
  • Gültige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • möglichst Beherrschung der Muttersprache

Bereitschaft zur

  • Fortbildung
  • Weiterbildung
  • Eigenverantwortung
  • Aufgeschlossenheit
  • Arbeit mit psychisch kranken oder behinderten Menschen

Wir bieten

  • Weiterbildung
  • Fortbildung
  • Beratung
  • Einarbeitung
  • Ggf. künftige Beschäftigungsperspektive
  • Junges interkulturelles Team
  • Jahresaufwandentschädigung über das Gericht

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Die Tätigkeiten interessieren Sie und Sie bringen die Anforderungen grundsätzlich mit?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Infos & Bewerbung: Institut für transkulturelle Betreuung (Betreuungsverein) e.V.

Freundallee 25 30173 Hannover 
Tel.: (0511) 590 920-0  info@itb-ev.de

 

Neu: Erklärvideos zu Vorsorgemaßnahmen, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht in mehreren Sprachen

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Türk, Salman (Hrsg.): Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund - Ein Leitfaden für die Betreuungspraxis

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Nächste Termine
04.11.2024 16:30 - 19:30

Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 1 - Einführung in die Grundlagen des Betreuungsrechtes

Veranstaltungszentrum Leinepark
Suttorfer Str. 8
31535 Neustadt
Referent:in Ali Türk
Anmeldung: Martin Wollenburg
Tel: 05031/914 191
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06.11.2024 17:30 - 20:00

Vortrag: Ethik im Betreuungsrecht und Gesundheitssorge in Zusammenarbeit mit Kliniken/Ärzten

Region Hannover
Marktstr. 45
30159 Hannover
Referent:in Dr. Gerald Neitzke
(Medizinethiker, Vorsitzender Klinisches
Ethik-Komitee der MHH)
Anmeldung: Ali Türk
Tel.: 0511/590 920 12
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 
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Tel.:  (0511) 590 920 - 0
Fax  (0511) 590 920 - 10

Freundallee 25
30173 Hannover
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Wir sind Mitglied im:

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Arbeitskreis der Betreuungsvereine in Niedersachsen

Bündnis gegen Depression in der Region Hannover

Gefördert durch:

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