Um den besonderen Anforderungen der rechtlichen Betreuung von MigrantInnen
Spezifische Handlungsbereiche in der rechtlichen Betreuung von MigrantInnen können sein:
- Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten (z.B. bezüglich des Asylrechtes)
- Rechtsangelegenheiten im Herkunftsland
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Regelungen bei Wunsch der Rückkehr in das Herkunftsland
- Regelungen zur Sicherstellung einer adäquaten Verständigung (z.B. durch Dolmetscher)
- Sicherstellung, dass Einrichtungen und Dienste ihre Leistungen migrations-/kultursensibel erbringen.
- Einbeziehung kultureller Prägung bei der Betreuungsführung
- Zahlreiche weitere Handlungsbereiche
gerecht zu werden, wurde in Niedersachsen 1995 das Institut für transkulturelle Betreuung e.V. (ItB) gegründet.
Das ItB ist ein nach Landesrecht anerkannter und landesweit tätiger Betreuungsverein. Seit 2010 besitzt das ItB eine Anerkennung als Vormundschaftsverein und führt Vormundschaften von Minderjährigen mit und ohne Migrationshintergrund.
Das ItB kümmert sich kulturspezifisch und muttersprachlich versiert um die Anliegen rechtlich zu betreuender Migranten. Durch dieses Angebot trägt das ItB dazu bei, dass die Ziele und Grundsätze des Betreuungsrechtes auch für Menschen mit Migrationshintergrund angemessen verfolgt und umgesetzt werden.
Die Initiative zur Gründung des ItB ging vom Landkreis Hildesheim und dem Ethno-Medizinische Zentrum e.V. (EMZ) in Hannover aus, von Beginn an unterstützt vom Betreuungsverein in Hildesheim und dem Sozialdezernat der Stadt Hannover