Institut für transkulturelle Betreuung (Betreuungsverein) e. V.
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Der Arbeitskreis der Betreuungsvereine in Niedersachsen nimmt zu dem Referentenentwurf im Folgenden Stellung.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „… eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ bedroht die Existenz der beruflich geführten rechtlichen Betreuungen in den Betreuungsvereinen.
Der Entwurf berücksichtigt in keiner Weise gestiegene und zukünftig steigende Personal- und Sachkosten, noch den erhöhten Arbeitsaufwand durch die Betreuungsrechtsreform 2023. Die äußerst unrealistische Annahme einer vorgesehenen Vergütungserhöhung um 12,7 %, wird mit den vorgeschlagenen Pauschalen nicht erreicht. Im Regelfall würde es sogar zu einer Reduzierung der Einnahmen kommen.
Der Bedarf einer kostendeckenden Arbeit eines Betreuungsvereins beträgt eine Erhöhung von mindestens 25% orientiert am Verbraucherindex und eine jährliche Dynamisierung von 5%.
Dorf der Informationen
Eine Aktion zur 95. Justizministerkonferenz
am 05. Juni 2024 in Hannover
Werte Akteure im Betreuungsrecht,
aufgrund der existenzbedrohenden Vergütungssituation hat sich ein Aktionsbündnis einzelner Betreuungsvereine und Verbände mit einer Aktion befasst, um die Problemlage den politischen Akteuren sowie der Öffentlichkeit bewusst zu machen.
Fallbesprechungen und Austausch für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte.
Einführungsschulungen und Vorträge 2024 für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zum Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB).
Heute schon an morgen denken! Vorträge zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 2024.
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